Mit der neuen Version der Just Farming Faktura schreibst du ab sofort auch Rechnungen an Kunden im EU-Ausland – das System erkennt automatisch, ob die innergemeinschaftliche Lieferung greift, und stellt die Rechnung entsprechend aus.
Was wurde verbessert?
In den Betriebsinformationen kannst du jetzt deine Besteuerungsform hinterlegen: Regelbesteuerer oder Pauschalierer. Legst du als Regelbesteuerer einen Kunden im EU-Ausland an und pflegst sowohl deine eigene USt-ID als auch die deines Kunden, weist die App auf der Rechnung automatisch 0 % Umsatzsteuer aus – inklusive des nötigen Hinweises auf die innergemeinschaftliche Lieferung nach Paragraph 6a UStG. Fehlt eine der beiden USt-IDs, fällt die App automatisch auf die regulären deutschen Steuersätze zurück.
Warum ist das relevant?
Wer als landwirtschaftlicher Betrieb Kunden in Österreich, den Niederlanden, Polen oder einem anderen der 27 EU-Länder beliefert, profitiert von der steuerlichen Erleichterung der innergemeinschaftlichen Lieferung. Bisher musstest du das manuell prüfen und die Steuersätze auf der Rechnung selbst anpassen. Mit Version 1.6.0 übernimmt die App diese Prüfung im Hintergrund – du legst nur den Kontakt sauber an, alles andere passiert automatisch.
Was bedeutet das für Deinen Betrieb?
Du stellst Rechnungen für EU-Kunden korrekt aus - ohne manuell Steuersätze und Paragraphen-Hinweise nachzuhalten.
Du erkennst direkt im Kontakt, ob die USt-ID gepflegt ist und die innergemeinschaftliche Lieferung greift.
Bei fehlenden Angaben greift der automatische Fallback - du bekommst trotzdem eine gültige Rechnung mit regulären Steuersätzen.
Ein Hinweis zu Pauschalierern
Für pauschalierende Betriebe ist die innergemeinschaftliche Lieferung wirtschaftlich nicht sinnvoll - die 7,8 % Umsatzsteuer, die du als Pauschalierer auf deine Rechnungen schreibst, behältst du ja ein. Deshalb wird die Funktion ausschließlich für Regelbesteuerer ausgespielt. Bei Fragen zur richtigen Besteuerungsform kontaktiere am besten mit deiner Buchstelle.
Was sich außerdem verbessert hat
Mit diesem Update haben wir außerdem mehrere Details rund um Kontakte und Belege verbessert:
Du stellst Rechnungen für EU-Kunden korrekt aus - ohne manuell Steuersätze und Paragraphen-Hinweise nachzuhalten.
Bei Kontaktadressen kannst du jetzt auch ausländische Postleitzahlen mit 3 bis 8 Zeichen eingeben – zum Beispiel für Malta oder Irland.
Bei der Länderauswahl werden dir gezielt die EU-Länder angeboten, und das Land lässt sich bei beiden Kontaktarten – Geschäfts- und Privatkontakt – frei auswählen.
Im Dialog für Geschäftskontakte wird die USt-ID jetzt an einer zentralen Stelle angezeigt. Wählst du ein nicht-deutsches Land aus, erscheint direkt darunter ein Hinweis zur innergemeinschaftlichen Lieferung (IGL) der zugehörige Steuerbereich klappt dabei automatisch auf.
Der Beleg-Editor (Titel, Kopf, Positionstabelle, Summen und Fußzeile) übernimmt jetzt automatisch die vom System festgelegte Belegsprache (Deutsch oder Englisch), sodass sich Belege zusätzlich in einem englischsprachigen Layout erstellen lassen.
Digitalisierung, die mitwächst
Steuerrecht ist komplex — die Rechnung dafür sollte es nicht sein. Mit diesem Update wird ein anspruchsvolles Thema im Hintergrund automatisch korrekt abgewickelt, damit du dich um deinen Betrieb kümmern kannst.
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